Jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 hat in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro im Monat. Voraussetzung dafür ist, dass der Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld betreut wird. Dazu zählt auch eine Wohngemeinschaft oder betreutes Wohnen.
Pflegehilfsmittel sind solche Hilfsmittel, die in der häuslichen Pflege benötigt werden und dazu dienen, die Hygienebedingungen bei der häuslichen Pflege zu verbessern. Dazu zählen beispielsweise Bettschutzeinlagen, Vinylhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen und Mundschutz.
Wir beraten Sie gern zum Thema Pflegehilfsmittel, helfen Ihnen bei der Antragsstellung und bei den Formalitäten mit Ihrer Pflegeversicherung. Sie können sich die ausgewählten Pflegehilfsmittel einfach bestellen und nach Hause liefern lassen. Die Rechnung leiten wir dann an Ihre Pflegekasse weiter.